PARTNERPROGRAMM
Bedingungen für das Partnerprogramm
Regeln für Empfehlungslinks, deinen Anteil und Auszahlungen im WohnungScan-Partnerprogramm.
1. Anbieter und für wen diese Regeln gelten
Das WohnungScan-Partnerprogramm wird von Oliver Rhomberg, WohnungScan, Am Eisweiher 2b, 6850 Dornbirn, Österreich, angeboten. Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten für alle Teilnehmer des Partnerprogramms.
2. So kannst du teilnehmen
Für die Teilnahme brauchst du ein aktives WohnungScan-Konto. Bevor dein Empfehlungslink freigeschaltet wird, musst du diese Bedingungen aktiv annehmen. Wir speichern, wann du zugestimmt hast und welche Fassung der Bedingungen dabei galt.
Nach der Freischaltung erhält jeder Teilnehmer einen eigenen Empfehlungslink. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme oder dauerhafte Teilnahme. WohnungScan kann die Freischaltung aus sachlichen Gründen ablehnen oder ein Konto bei Verstößen prüfen, einschränken oder deaktivieren.
3. So darfst du WohnungScan empfehlen
Empfehlungen müssen wahr und klar als Werbung oder bezahlte Empfehlung erkennbar sein, wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist. Verboten sind insbesondere unerwünschte Nachrichten (Spam), irreführende Aussagen, der Missbrauch einer Identität oder Marke, nicht erlaubte bezahlte Anzeigen mit WohnungScan-Markennamen, manipulierte Klicks sowie das Umgehen von Schutzmaßnahmen.
Teilnehmer dürfen nicht den Eindruck erwecken, im Namen von WohnungScan verbindliche Erklärungen abgeben zu können.
4. Freiwillige Zuordnung eines Empfehlungslinks
Das Speichern und Zuordnen eines Empfehlungslinks ist freiwillig und für die normale Nutzung von WohnungScan nicht notwendig. Vor einer Zustimmung werden weder eine kleine Datei für das Partnerprogramm im Browser (Cookie) noch vergleichbare freiwillige Angaben gespeichert. Lehnt ein Besucher ab, funktioniert WohnungScan normal weiter, jedoch ohne Zuordnung zum Empfehlungsgeber.
Bei erteilter Einwilligung kann der erste gültige Empfehlungslink vor der Registrierung für höchstens 30 Tage im Browser gespeichert werden. Der erste gültige Link zählt; spätere Links überschreiben diese vorläufige Zuordnung nicht.
Wird innerhalb dieses Zeitraums ein Konto erstellt, wird die Zuordnung dauerhaft im neuen Konto gespeichert. Eine bereits im Konto bestehende Zuordnung wird durch spätere Empfehlungslinks nicht überschrieben. Wenn die freiwillige Datenschutz-Auswahl zurückgenommen wird, werden die Angaben aus dem Browser entfernt. Eine zuvor beim Erstellen des Kontos wirksam gespeicherte Zuordnung bleibt für die Abwicklung des Partnerprogramms und bereits entstandener Ansprüche bestehen.
5. Dein Anteil
Der Empfehlungsgeber erhält 25 % Anteil auf erfolgreich bezahlte und richtig zugeordnete Zahlungen eines geworbenen Kunden. Es zählt der Betrag in Euro, der wirklich bezahlt wurde. Ein Anteil entsteht erst, wenn WohnungScan die Zahlung über Stripe eindeutig dem geworbenen Konto und dem Empfehlungsgeber zuordnen kann.
Für abgebrochene, zurückgezahlte, angefochtene oder von einer Bank beziehungsweise einem Kartenanbieter zurückgebuchte Zahlungen entsteht kein endgültiger Anteil. Bereits zur Prüfung gespeicherte, freigegebene oder ausgezahlte Beträge dürfen entsprechend korrigiert, mit späteren Anteilen verrechnet oder zurückgefordert werden.
6. Prüfzeit
Jeder Anteil wird nach der erfolgreichen Zahlung 30 Tage lang geprüft. Während dieser Zeit ist er noch nicht zur Auszahlung freigegeben. WohnungScan prüft insbesondere den Stand der Zahlung, zurückgezahlte oder zurückgebuchte Beträge, die eindeutige Zuordnung und Anzeichen dafür, dass sich jemand selbst empfohlen hat oder das Programm missbraucht. Erst danach kann der Anteil zur Auszahlung freigegeben werden.
7. Eigenwerbung und Missbrauch
Du darfst dich nicht selbst empfehlen oder das Gleiche auf einem anderen Weg versuchen. Hinweise darauf können insbesondere gleiche Konten, E-Mail-Adressen, Stripe-Kundendaten oder andere eindeutige Angaben zu Zahlungen und Zuordnungen sein. Auffällige Vorgänge dürfen zur Prüfung zurückgestellt werden.
Manipulation, mehrere Konten zum Erzeugen von Anteilen, Scheinzahlungen, Täuschung und sonstiger Missbrauch führen zur Ablehnung oder Korrektur betroffener Anteile und können zur Sperre des Kontos führen.
8. Auszahlungen
Für eine Banküberweisung werden der Name auf dem Bankkonto, die IBAN und freiwillig die BIC benötigt; für PayPal die PayPal-E-Mail-Adresse. Der Teilnehmer ist für richtige, aktuelle Angaben verantwortlich. Eine beantragte Auszahlung kann zurückgezogen werden, solange WohnungScan sie noch nicht zur Bearbeitung übernommen hat. Banken und Zahlungsdienste können eigene Bearbeitungszeiten haben.
9. Steuern und eigene Pflichten
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob und wie seine Anteile bei Steuern, Gewerbe oder Sozialversicherung angegeben werden müssen. WohnungScan erteilt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
10. Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme hat kein festes Enddatum und kann vom Teilnehmer jederzeit beendet werden. WohnungScan kann das Partnerprogramm oder einzelne Konten beenden und berücksichtigt dabei bereits freigegebene Ansprüche angemessen. Bei schwerwiegendem Missbrauch ist eine sofortige Sperre möglich. Ordnungsgemäß entstandene Ansprüche werden nach diesen Bedingungen abgewickelt, wenn sie nicht von zurückgezahlten oder zurückgebuchten Beträgen oder von Verstößen betroffen sind.
11. Datenschutz
Informationen zu den Browser-Daten für das Partnerprogramm, zur Zuordnung von Empfehlungslinks, zur Prüfung auf Missbrauch sowie zu Anteilen und Auszahlungen stehen in der Datenschutzerklärung. Die Auswahl kann jederzeit über die Datenschutz-Auswahl geändert werden.
12. Welches Recht gilt?
Es gilt österreichisches Recht. Regeln, die auf das Recht eines anderen Staates verweisen, und das UN-Kaufrecht werden nicht angewendet. Gesetzlich zwingender Schutz für Verbraucher bleibt bestehen. Es gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände.
13. Stand und Version
Stand: 25. Juli 2026. Fassung: PARTNERPROGRAMM-2026-07-25.